Arbeitssicherheit

Unser Leistungsspektrum im Bereich der Arbeitssicherheit beinhaltet die Aufgaben gemäß §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2.

Dabei werden die Umfänge der Betreuung auf die individuellen Erfordernisse Ihres Unternehmens zugeschnitten.


Zu unseren Leistungen in diesem Bereich gehören insbesondere:

  • die Beratung hinsichtlich Ihrer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation,
  • die Erstellung und Überarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz,
  • die Erstellung und Überarbeitung von Betriebsanweisungen gem. §§ 4, 9 und 12 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Betriebssicherheitsverordnung, § 12 Biostoffverordnung sowie § 14 Gefahrstoffverordnung,
  • die Beratung hinsichtlich Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung,
  • die Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen,
  • die Unterweisung der Beschäftigten,
  • die Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • die Ermittlung der Ursache von Arbeitsunfällen sowie
  • die Beratung bezüglich der im Unternehmen vorhandenen Gefahrstoffe.